Sport- und Freizeitlärm

SportfreizeitlärmSportliche Aktivitäten können in der Nachbarschaft zu Beschwerden über die damit verbundenen Geräusche führen. Zur Beurteilung, inwieweit diese Geräusche bei Sportanlagen zu schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes führen, dient die in 1991 in Kraft getretene Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Außerdem können je nach Bundesland andere Regelungen zum Zuge kommen, wenn es sich um sogenannte Freizeitaktivitäten und Freizeitanlagen handelt.

In vielen Fällen ist für derartige Anlagen und Veranstaltungen ein Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit zu führen. Für diese Schallimmissionsprognosen benötigen Planer, Betreiber und Veranstalter gesicherte Ausgangsdaten über die Geräuschabstrahlung bei sportlichen Aktivitäten, die auf das Ermittlungsverfahren der Sportanlagenlärmschutzverordnung abgestimmt sind.

Unser Leistungsbild umfasst:

  • Immissionsprognosen für Planung und Betrieb von Anlagen
  • Messung und Beurteilung von Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Maßnahmenplanung zur Lärmminderung

Ihr Ansprechpartner

Ralph Kempiak
Tel.: +49 (0) 8192 / 99 60-14
ralph.kempiak@accon.de