Lichtimmissionen
Im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gehört Licht zu den Immissionen, die geeignet sind nach Art, Ausmaß und Dauer erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Deshalb sind im Rahmen von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU) und bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ggf. die Auswirkungen der Lichtimmissionen zu beurteilen. Auch im Rahmen der Bauleitplanung können Festsetzungen wie planungsrechtliche Vorgaben an Außenbeleuchtungsanlagen ausgearbeitet und Hinweise zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte gegeben werden, die den Schutz vor Belästigungen durch Lichtimmissionen gewährleisten.
Unser Leistungsbild umfasst:
- Messung der lichttechnischen Größen und Beurteilung der Beleuchtungssituation
- Ermittlung der Raumaufhellung von Wohn- und Schlafräumen durch Beleuchtungseinrichtungen in der Nachbarschaft
- Ermittlung von Blendwirkung durch starke Lichtquellen
- Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Minderung und Vermeidung von belästigenden Lichtimmissionen
Ihr Ansprechpartner
Arno Trautsch
Tel.: +49 (0) 9081 / 27 62 65-1
arno.trautsch@accon.de