Licht, Blendung und Schattenwurf

Industrieller und gewerblicher SchallschutzLichteinwirkungen werden als Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und ab einem gewissen Ausmaß als eine schädliche Einwirkung angesehen. Somit verursachen auch optische Immissionen eine Belästigung, deren Ausmaß zu ermitteln und zu beurteilen ist. Als solche optischen Immissionen werden bewegte Schatten, die durch Windenergieanlagen verursacht werden können, und Lichtreflexionen an Glas- und Metallfassaden, reflektierenden Dachflächen oder Photovoltaik-Anlagen eingestuft. Auch Außenbeleuchtungsanlagen können die Nachbarschaft stören und müssen so gestaltet werden, dass die Beeinträchtigung der Nachbarschaft so gering wie möglich ist.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sind daher die zu erwartenden Lichtimmissionen zu ermitteln und zu beurteilen. Auch bereits im Rahmen der Bauleitplanung können Festsetzungen, wie zum Beispiel planungsrechtliche Vorgaben an Außenbeleuchtungsanlagen, ausgearbeitet und Hinweise zur Einhaltung von Immissionsrichtwerte gegeben werden, die den Schutz vor Belästigungen durch Lichtimmissionen gewährleisten.

Unser Leistungsbild umfasst:

  • Messung der lichttechnischen Größen und Beurteilung der Beleuchtungssituation
  • Ermittlung der Raumaufhellung von Wohn- und Schlafräumen durch Beleuchtungseinrichtungen in der Nachbarschaft
  • Ermittlung von Blendwirkung durch starke Lichtquellen
  • Ermittlung des Schattenwurfs von Windenergieanlagen
  • Ermittlung der Blendwirkung von reflektierenden Flächen, wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen
  • Erstellen von Maßnahmenkonzepten zur Minderung und Vermeidung von belästigenden Lichtimmissionen

Ihr Ansprechpartner

Arno Trautsch
Tel.: +49 (0) 9081 / 27 62 65-1
arno.trautsch@accon.de