Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Schallschutzprogrammen der Region Filder.
Der Flugverkehr des Landesflughafens Stuttgart
führt auf den dicht
besiedelten Fildern zu erheblichen Lärmbelastungen.
Aus diesem Grund hat sich die Flughafen Stuttgart GmbH zu freiwilligen
Schallschutzprogrammen entschlossen.
Ein Programm zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm soll das bereits beim Flughafenausbau angebotene Programm ergänzen.
Info Straßenlärmprogramm:
Die Laufzeit des Straßenlärmprogramms endet zum 31.12. 2006, seit
01.10.2006 können keine Anträge
mehr gestellt werden. Rechnungen für
bereits bewilligte Anträge müssen bis spätestens 30.11.2006 bei
ACCON eingereicht werden.
· Wen betrifft das neue Programm zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm?
Haus- oder Wohnungseigentümer innerhalb definierter Gebiete, die bisher keine Schallschutzförderung bekommen haben, können diese jetzt beantragen. Gefördert werden zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen in den Orten Denkendorf, Esslingen-Berkheim, Leinfelden-Echterdingen, Leinfelden-Echterdingen/Stetten, Ostfildern/Nellingen, Ostfildern/Scharnhausen und in Steinenbronn.
· Wo sind Informationen über die Programme erhältlich?
Von Fluglärm betroffene Anwohner können sich bei den Mitarbeitern der vom Flughafen beauftragten Firma ACCON sowie in unten genannten Rat- und Bezirksrathäusern oder im Internet unter www.accon.de darüber informieren, ob ihr Haus bzw. ihre Wohnung in einem der entsprechenden Gebiete oder Straßenzüge liegt. Hierzu stehen Karten größeren Maßstabes zur Verfügung, in denen Gebäude, die für eine Schallschutzförderung in Frage kommen, gut erkennbar sind.
Wer einen Zuschuss für förderfähige bauliche
Schallschutzmaßnahmen erhalten will, muss vor Beauftragung einer ausführenden
Firma anzeigen, was getan werden soll um den Schallschutz innerhalb von Schlaf-
oder Wohnräumen zu verbessern. Für diese Anzeige beabsichtigter
Schallschutzmaßnahmen ist ein Formblatt zu verwenden. Entsprechende Formulare
für das jeweilige Schallschutzprogramm liegen im Büro der Firma ACCON am
Flughafen und bei den Rathäusern und Bezirksrathäusern der Kommunen im
Fördergebiet aus.
Alternativ können Antragsteller die Formulare auch unter der Adresse
www.accon.de im Internet erhalten. Für jede abgeschlossene Wohneinheit muss ein
separates Formular ausgefüllt werden. Bei Fragen zum Ausfüllen der Formblätter
können sich die Antragsteller unter der Rufnummer (0711) 948-4744 an das Büro
der Fa. ACCON wenden.
· Wo muss der Antrag eingereicht werden?
Das Formblatt für die Anzeige beabsichtigter
Schallschutzmaßnahmen ist gleichzeitig Förderantrag. Die ausgefüllten Formulare
sind zusammen mit den erforderlichen Anlagen beim Büro ACCON am Flughafen
Stuttgart (siehe Kontakt) einzureichen.
Anträge Fluglärm-Schallschutzförderprogramm können ab Oktober 2003 bis
zum Oktober 2007 gestellt werden.
Jeder Antragsteller wird schriftlich vom Bearbeiter der Schallschutzanträge über die Höhe des zu erwartenden Zuschusses und über das erforderliche weitere Vorgehen informiert. Erst wenn dieses Schreiben vorliegt, dürfen die erforderlichen Baumaßnahmen beauftragt werden.
· Weitere Infos über das Programm zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm:
Bezuschusst werden die
Kosten für den Einbau eines Belüftungssystems (Schalldämmlüfter) in
Schlafräumen. Wenn die vorhandenen Schlafraumfenster nicht mit
Isolierglasscheiben und umlaufender Falzdichtung ausgestattet sind (in der
Regel handelt es sich dann um mehr als 30 Jahre alte Fenster), können auch eine
Fensternachbesserung auf das erforderliche Schalldämmmaß von 30 Dezibel oder
ggf. ein Fensteraustausch gefördert werden. Als Schlafzimmer gelten regelmäßig
für den Nachtschlaf genutzte Räume in privaten Wohnungen und Häusern. Pro
Wohneinheit werden maximal so viele Schlafzimmer anerkannt, wie Personen zum
Haushalt gehören. Falls Wohnungen mit vier Zimmern oder mehr von nur einer
Person bewohnt werden, kann der Schallschutz auch für zwei Schlafzimmer
beantragt werden. Hinweis:
Je Schlafraum erfolgt eine Förderung von Schallschutzfenstern nur in Verbindung
mit dem gleichzeitigen Einbau eines Schalldämmlüfters (Typ Siegenia Aeropac 60
bzw. Innosource Sonair F+ oder gleichwertig).
· In welcher Höhe wird bezuschusst?
Wo Flugzeuge Spitzenschallpegel von mehr als 77 Dezibel verursachen, bezuschusst die Flughafen Stuttgart GmbH bauliche Schallschutzmaßnahmen bis zu 100 Prozent. Dort, wo Spitzen zwischen 75 und 77 Dezibel zu erwarten sind, übernehmen das Land Baden-Württemberg, die jeweilige Kommune und die Flughafen Stuttgart GmbH die Hälfte der angemessenen Kosten für den erforderlichen Schallschutz.
· Wer erhält keine Schallschutzförderung?
Wenn Häuser und
Wohnungen innerhalb von Gebieten liegen, in denen bereits zum Schutz gegen
Fluglärm bauliche Schallschutzmaßnahmen gefördert worden sind, ist keine
erneute Schallschutzförderung möglich.
Wenn bereits beim Bau eines Gebäudes die Verpflichtung bestand für
ausreichenden baulichen Schallschutz zu sorgen, muss davon ausgegangen werden,
dass die vorhandenen Fenster den erforderlichen Dämmwert aufweisen. Ist dies
der Fall, kann nur der nachträgliche Einbau von Schalldämmlüftern gefördert
werden.
Sie können auch jeden Donnerstag und Freitag das Büro ACCON per Telefon 0711 - 948 4744 oder Fax 0711 - 948 4745 erreichen, um Fragen zu stellen bzw. Informationen zu erhalten.
Natürlich können Sie auch in ihrem zuständigen Rathaus / Bauamt Informationen zu den Schallschutzprogrammen erhalten.
Hier liegen, die für Sie maßgeblichen Listen und Pläne, zur Einsichtnahme für Sie aus.
Email: stuttgart@accon.de